Förderungsantrag
Aufgrund der im Parlament (Bundesrat vom 15.07.2021; Nationalrat vom 07.07.2021) beschlossenen WKLG-Novelle sind gemäß § 15 Abs. 4 WKLG nur Förderungsverträge über Förderansuchen abzuschließen, die bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht wurden.
Mit dem Auslaufen der Förderungen nach dem Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG) wird die Förderung von Fernwärme- und Fernkältesystemen in die Umweltförderung im Inland überführt. Anträge können ab sofort auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH gestellt werden.
Für die erfolgreiche Einreichung des Förderungsantrages bis zum 31. Dezember 2020 ist nachstehender Ablauf zu beachten:
1. Schritt: Antrag an das Ministerium
Dieses Antragsformular war vollständig auszufüllen und hat Daten enthalten, die in den wesentlichen Eckpunkten dem Projekt zugrunde liegen.
Das firmenmäßig gezeichnete Antragsformular war in einfacher Ausfertigung – in Papierform – an die auf dem Formular angeführte Adresse
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieSektion VI – Klima und Energie Stubenring 1 1010 Wien
zu senden.
Das Antragsformular erhielt nach Einlangen beim BMK eine Geschäftszahl, welche die chronologische Reihung des Projektes zur Bearbeitung bestimmt.
Eine Kopie des Antragsformulars sollte gleichzeitig an die E-Mail-Adresse office@awista.at übermittelt werden. Zur Überprüfung der Gültigkeit der firmenmäßigen Zeichnung war der aktuelle Firmenbuchauszug mitzuliefern.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 12 Abs 6 der Richtlinien 2020 nach WKLG eine Abweichung, insbesondere der beantragten förderfähigen Kosten um +/-30%, zu einer Neureihung führen kann!
Es wird empfohlen, bei der Einreichung überschaubare, technisch und wirtschaftlich sinnvolle Projekteinheiten zu bilden.
Vorerst genügt es, dass nur das o.a. „Antragsformular BMK“ im Bundesministerium eingereicht wird. Dadurch wird die Reihung der Bearbeitung festgelegt. Die genaueren Eckdaten des Projektes (siehe u.a. Checklisten und Datenblätter) sowie die weiteren Unterlagen können zu einem späteren Zeitpunkt – nach Aufforderung durch die AWISTA – nachgereicht werden.
2. Schritt (erst nach Aufforderung durch die AWISTA): Vervollständigung der Antragsunterlagen
Der o.a. formale Förderungsantrag ist inhaltlich gem. §§ 4 und 10 WKLG zu vervollständigen und der AWISTA zu übermitteln.
Die AWISTA stellt dem Förderungswerber als Hilfestellung die nachstehenden Dokumente zur Verfügung:
Zur Erstellung eines vollständigen Antrages finden Sie unter dem nachfolgenden Link eine Checkliste, die alle Anforderungen gemäß §§ 4 und 10 WKLG insbesondere den Abschnitten § 10 Abs 2 Z1 bis Z19 erfüllt.
- Antrags-Checkliste (Word – bearbeitbar, aktualisierte Version vom April 2022)
Der Förderungsantrag muss alle Punkte gemäß §§ 4 und 10 WKLG vollständig enthalten. Die von der AWISTA hierfür erstellten Formulare (Datenblätter) sind zu verwenden. In den Abschnitten § 10 Abs 2 Z1 bis Z19 finden sich Verweise auf jene Datenblätter im Excel-Format, die in bearbeitbarer Form per E-Mail oder auf CD/USB an die AWISTA übermittelt werden müssen.
Werden mehrere Anträge gestellt, müssen die geforderten Jahresberichte, Firmenbuchauszüge, Bonitätsnachweise etc. nur einmalig mit dem jeweiligen Jahreserstantrag geliefert werden. Für Jahresberichte, die im Internet verfügbar sind, muss lediglich der entsprechende Link angegeben bzw. auf den mitzuliefernden Datenträger (USB) geschrieben werden.
Wichtiger Hinweis
Der vollständige Förderungsantrag ist in Papierform und elektronisch per E-Mail oder auf USB an die AWISTA GmbH, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz, zu senden. Dabei sind die Antrag-Checkliste und die Datenblätter elektronisch in bearbeitbarer Form jeweils im Word- bzw. Excel-Format zu liefern.
Bis dato hat es sich immer wieder als hilfreich erwiesen, wenn der Antragssteller vor der schriftlichen Einreichung mit der AWISTA in Kontakt tritt.