Rechtsgrundlagen

Die Österreichische Bundesregierung verfolgt mit dem WKLG die nachstehend angeführten

Ziele:

Durch die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Förderungen soll das bestehende Energie- und CO2-Einsparungspotential unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und eines ausgeglichenen Energiemixes sowie einer Reduktion des Primärenergieträgereinsatzes genutzt werden.

Dabei soll auf Basis von Investitionsförderungen in der Höhe von bis zu  60 Mio. Euro jährlich, insbesondere

1. eine kostengünstige CO2-Einsparung erreicht;

2. die Energieeffizienz erhöht;

3. durch die Errichtung von Kältenetzen der Stromverbrauchszuwachs für Klimatisierung gedämpft;

4. die Emission von Luftschadstoffen, insbesondere in Sanierungsgebieten gemäß § 2 Abs. 8 Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997, in der jeweils geltenden Fassung (IG-L), verringert;

5. bestehende Wärme- und Abwärmepotentiale, insbesondere industrieller Art kostengünstig genutzt;

6. die Einbindung von erneuerbaren Energieträgern zwecks Ausbau der kleinräumigen regionalen Wärmeversorgung im ländlichen Raum erreicht und

7. der Fernwärmeausbau in den Ballungszentren beschleunigt werden.

Die beihilfenrechtliche Genehmigung wurde am 17. Juni 2009 erteilt.

Die Bestimmungen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes sind daher mit 17. Juni 2009 in Kraft getreten.

Partner: Imuthes


Partner: Rabel