Förderrichtlinien
Am 01. März 2020 traten die Förderrichtlinien 2020 für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz in Kraft. Für Förderungsanträge, bei denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Förderrichtlinien 2020 noch keine Förderungsverträge abgeschlossen wurden, kommen die Förderrichtlinien 2020 zur Anwendung.
Am 01. März 2022 trat der Zusatz zu den Förderrichtlinien 2020 für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz in Kraft.
Zusatz zu den Förderrichtlinien_2020
Am 01. Jänner 2016 traten die Förderrichtlinien 2015 für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz in Kraft. Für Förderungsanträge, bei denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Förderrichtlinien 2015 noch keine Förderungsverträge abgeschlossen wurden, kommen die Förderrichtlinien 2015 zur Anwendung.
Soweit im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Förderrichtlinien 2020 bereits rechtskräftige Förderverträge abgeschlossen worden sind, kommen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leitlinien 2011 bzw. Förderrichtlinien 2015 zur Anwendung.