Förderrichtlinien

Am 01. März 2020 traten die Förderrichtlinien 2020 für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz in Kraft. Für Förderungsanträge, bei denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Förderrichtlinien 2020 noch keine Förderungsverträge abgeschlossen wurden, kommen die Förderrichtlinien 2020 zur Anwendung.

Förderrichtlinien_2020

Am 01. März 2022 trat der Zusatz zu den Förderrichtlinien 2020 für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz in Kraft.

Zusatz zu den Förderrichtlinien_2020

Am 01. Jänner 2016 traten die Förderrichtlinien 2015 für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz in Kraft. Für Förderungsanträge, bei denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Förderrichtlinien 2015 noch keine Förderungsverträge abgeschlossen wurden, kommen die Förderrichtlinien 2015 zur Anwendung.

Förderrichtlinien_2015

Soweit im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Förderrichtlinien 2020 bereits rechtskräftige Förderverträge abgeschlossen worden sind, kommen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leitlinien 2011 bzw. Förderrichtlinien 2015 zur Anwendung.

Leitlinien_2011

 

Partner: Imuthes


Partner: Rabel