Abrechnung

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung entsteht erst mit Inkrafttreten des Förderungsvertrages und erst dann, wenn der AWISTA die entsprechenden Förderungsmittel von Seiten der Republik Österreich zur Verfügung gestellt worden sind. Die Förderung wird nach Inbetriebnahme und erfolgter Prüfung der Endabrechnung sowie unter der Bedingung der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften in Form eines einmaligen Investitionszuschusses ausbezahlt.

Endabrechnung

Partner: Imuthes


Partner: Rabel